In unserer Zahnarztpraxis in Hannover können wir mit Zoom-Power-Bleaching Ihre Zähne wieder strahlen lassen.

Zahn-Bleaching

ZOOM!

ZOOM! Advanced Power Bleaching kann  vielen Patienten den Wunsch nach strahlend weißen Zähnen erfüllen. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass es möglich ist, Zähne effektiv und substanzschonend aufzuhellen. Nach heutigem Wissensstand sind dabei keine Zahnschäden zu befürchten. Aber eine erhöhte Empfindlichkeit der Zähne ist möglich.
Bleaching setzt ein gesundes Gebiss voraus. Andernfalls ist eine (evtl. umfangreiche) Vorbehandlung nötig: Bei akuter Karies, akuter Parodontitis, undichten Füllungen und Kronen/Brücken.

Ursachen von Zahnverfärbungen
Zahnverfärbungen unterscheiden sich deutlich von Zahnbelägen, die nur oberflächlich auf dem Zahn aufliegen, ohne in das Zahninnere einzudringen. Zahnverfärbungen dagegen bestehen aus farbgebenden Substanzen, die in den Zahnschmelz und in die darunter liegenden Zahnschichten eingelagert sind. Eine normale Zahnreinigung kann die Ursachen von Zahnverfärbungen nicht beseitigen. Hier ist ein Bleaching erforderlich.
Mögliche Ursachen von Zahnverfärbungen sind färbende Substanzen, die von außen in den Zahn eindringen, wie z.B. Kaffee, Tee, Rotwein, Cola oder Rauchen. Aber auch von innen können Medikamente, Zahnunfälle, Karies oder abgestorbene Zähne zu Zahnverfärbungen führen.
Vor dem Bleaching sollte immer eine zahnärztliche Untersuchung und eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden. Für das Bleaching werden normalerweise Produkte verwendet, die H²O² (Wasserstoffperoxid) enthalten. Dieses dringt in den Zahn ein und setzt Sauerstoff frei. Dadurch werden die im Zahn enthaltenen Farbstoffe chemisch so verändert, dass sie nicht mehr sichtbar sind.

Power-Bleaching mit ZOOM!®
Das ZOOM!® Advanced Power Bleaching ist ideal für alle, die nicht erst lange auf das Bleaching-Ergebnis warten wollen. In einer Behandlung, die ca. 90 Minuten dauert, erhalten sie strahlend weiße Zähne. Die speziell konstruierte ZOOM!®-Lampe aktiviert, verstärkt und beschleunigt die Wirkung des Bleaching-Gels, so dass die Verfärbungen in den Zähnen rasch verschwinden.
ZOOM!®Advanced Power Bleaching ist geeignet, um einen größeren Aufhellungsgrad der Zähne zu erzielen.
Ein Bleaching hält nicht ewig. Die individuelle Haltbarkeit liegt bei 6 bis 24 Monaten. Die Dauerhaftigkeit hängt oftmals auch von der individuellen Mundhygiene und dem regelmäßigen Besuch der „Professionellen Zahnreinigung“ ab. Wenn die Zähne allmählich wieder etwas dunkler geworden sind, kann man sie durch eine Auffrischungsbehandlung wieder strahlend weiß machen.
 
Was muss man tun, wenn man schon Füllungen oder Kronen an Frontzähnen hat?
Beim Bleaching wird die Farbe von Füllungen, Kronen und Brücken nicht verändert. Dadurch kann es zu Farbunterschieden zwischen den frisch gebleichten Zähnen und den Zahnfüllungen kommen. Im sichtbaren Bereich der Frontzähne kann es deshalb notwendig werden, alte Füllungen zu erneuern, um eine gleichmäßige Farbe der Zähne zu erhalten. Hierbei entstehen neue Folgekosten, die je nach Anzahl der Füllungen ganz beachtlich sein können.
Außerdem muss man bedenken, dass ein Bleaching nicht ewig hält: Die Zähne werden allmählich wieder dunkler. Dann erscheinen die neuen Füllungen mit der Zeit heller als die Zähne, wenn die Wirkung des Bleaching nachlässt.

Das gleiche gilt, wenn man das Bleaching vor dem Einsetzen einer Krone oder Brücke durchführt. Denn die neue Krone/Brücke wird farblich an die hellen Zähne angepasst. Wenn dann allmählich die Wirkung des Bleaching nachlässt, erscheint die Krone/Brücke irgendwann heller als die übrigen Zähne.
In beiden Fällen muss es dem Betroffenen klar sein, dass das Bleaching in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss, um Farbunterschiede zu vermeiden.

Kosten für Power-Bleaching mit ZOOM!®
Die Kosten für das ZOOM!® Advanced Power Bleaching werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Es ist eine reine Privatleistung. Die genauen Kosten kann man im Einzelfall erst nach gründlicher Voruntersuchung benennen.
Da es sich beim Zahn-Bleaching nach Meinung des Finanzministeriums um eine reine Schönheitsbehandlung handelt, werden zusätzlich 19% Mehrwertsteuer fällig.